Bitte hinterlassen Sie mir ggf. eine Nachricht, ich rufe Sie dann zeitnah zurück.
Oder schreiben Sie mir einfach hier; ich beantworte jede Nachricht:
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin hat Sie abgespeist? Sie haben schon einiges ausprobiert, aber nichts hilft? Sie fühlen sich dem störenden Ohrgeräusch hilflos ausgeliefert, grübeln und machen sich Sorgen?
Sie haben Angst, dass sich der Tinnitus bzw. das darauf bezogene Leiden immer weiter verfestigt? Dass Ihr Leben dauerhaft getrübt sein wird? Sie fragen sich, was Ihnen wirklich helfen kann?
Egal wie stark oder intelligent man ist: Ein Tinnitus kann einen schnell an seine Grenzen bringen. Allzu leicht gerät man in eine Negativspirale, in der emotionaler "Alarm", belastende Gedanken und ungünstiges Verhalten das Geräusch noch lauter und belastender machen.
Je mehr Sie dann innerlich gegen den Tinnitus ankämpfen, desto mehr stuft Ihr Gehirn das eigentlich harmlose Geräusch als bedrohlich ein. Dann müssen Sie ihm umso mehr Aufmerksamkeit widmen. Wer seinen Impulsen folgt, macht oft genau das Falsche – und findet allein kaum heraus.
Gängige Medikamente (wie die nachgewiesen wirkungslosen Ginkgo-Präparate) und andere "Pseudo-Behandlungen" helfen in der Regel nicht – weder gegen den Tinnitus, noch gegen die Leidensspirale.
Die meisten HNO-Ärzte sind mit den Mechanismen des Tinnitus-Leidens nicht vertraut, richten oft sogar mit Falschauskünften ("Da kann man nichts machen") großen Schaden an. Psychotherapeuten mit Kassenzulassung sind schwer zugänglich und über die besondere Problematik von Tinnitus-Betroffenen meist nicht im Bilde.
Mit meiner individuellen Tinnitus-Beratung oder psychotherapeutischen Unterstützung helfe ich Ihnen seriös und wissenschaftlich fundiert dabei, das Tinnitus-Leiden gezielt zu überwinden. Ziel ist ein wieder weitgehend unbeeinträchtigtes, lebenswertes Leben.
Der Schlüssel: Ihr Gehirn besitzt die natürliche Fähigkeit, sich an Geräusche zu gewöhnen und diese auszublenden. So kann jeder Tinnitus, auch Ihrer, unwichtig werden, sodass er Sie im Alltag nicht mehr nennenswert stört und Sie ihn weitgehend überhören.
Dieser Vorgang heißt "Habituation" und ist der einzige Grund, warum die meisten Betroffenen laut Studien gar nicht oder kaum vom Tinnitus belastet sind. Bei Ihnen ist dieser Vorgang aktuell blockiert. Doch für diesen Fall gibt es bewährte Maßnahmen, mit denen Sie das Ausblenden gezielt in Gang setzen können. Darauf bin ich spezialisiert.
Sie erhoffen sich aber ein Abklingen des Tinnitus? Auch dann kann unser Weg hilfreich sein. Denn meist klingt ein Tinnitus im Zuge des beschriebenen Gewöhnungsvorgangs ab. Solange sich das Leiden dagegen verfestigt, ist ein Abklingen unwahrscheinlicher.
Allerdings kann ein Abklingen des Tinnitus von niemandem gezielt herbeigeführt werden. Die Chance dafür nimmt zudem ab, je länger das Geräusch andauert. Daher ist ein Abklingen oder "Verblassen" ein gelegentlicher, willkommener Nebeneffekt, nicht das Ziel.
Unsere Sitzungen erfolgen per Videogespräch (Zoom, Ende-zu-Ende-verschlüsselt), für Sie ganz einfach mit jedem Laptop, Tablet oder Smartphone. Eine reine Beratung ist auf Wunsch auch telefonisch möglich.
Sie schildern mir in Ruhe alles, was Ihnen wichtig erscheint, und sprechen die Fragen an, die Sie derzeit beschäftigen. Ich höre aufmerksam zu, begegne Ihnen mit Wertschätzung und auf Augenhöhe – und stelle Ihnen gezielte Fragen, um Ihre Gesamtsituation zu verstehen.
Die Entstehungsgeschichte Ihres Tinnitus, Ihre Lebensumstände, die Ausprägungen Ihrer Beeinträchtigung, ärztliche Diagnosen und Behandlungsversuche, Ihre belastenden Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen – all dies beziehe ich ein.
In der Regel kann ich Ihnen dadurch verständlich machen, was den Tinnitus bzw. das Leiden aufrechterhält. Vor allem zeige ich Ihnen einen auf Sie zugeschnittenen Lösungsweg auf, mit konkreten Strategien und Maßnahmen für Ihren Alltag.
Das Ohrgeräusch kann ich nicht wegzaubern, Ihnen aber doch etwas sehr Wertvolles verschaffen: Durchblick statt Ratlosigkeit, realistische Zuversicht statt vager Hoffnung, einen konkreten Weg statt Hilflosigkeit.
Für Ihre Befreiung vom Tinnitus-Leiden – das ja letztlich das eigentliche Problem ist – brauchen Sie kein Wunder, sondern müssen nur halbwegs konsequent das Richtige tun.
In Art und Umfang meiner Hilfe richte ich mich nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Wünschen Sie eine umfassende Unterstützung in Ihrer belastenden Situation? Oder haben Sie ganz konkrete Fragen, ein besonderes Augenmerk auf bestimmte Aspekte Ihres Falles? Alles ist möglich.
Besteht der Tinnitus noch nicht lange und können Sie das Gelernte gut umsetzen, reichen oft ein bis zwei Sitzungen aus. Bei einem langen, festgefahrenen oder sehr komplexen Leiden kann auch ein systematisches Vorgehen über zehn oder mehr Sitzungen sinnvoll sein.
Mein Ziel ist immer, mich selbst so schnell wie möglich überflüssig zu machen. Eine Verpflichtung gehen Sie selbstverständlich nie ein.
In meiner psychotherapeutischen Heilpraxis bin ich seit vielen Jahren spezialisiert darauf, Menschen mit Tinnitus zurück in ein lebenswertes Leben zu begleiten. Mein Ansatz ist motivierend und von der Überzeugung getragen, dass ein weitgehend unbelastetes Leben für jeden Betroffenen möglich ist. Ich ziele nie auf ein „Zurechtkommen“ oder „Bewältigen“, sondern auf ein weitreichendes Auflösen des Leidens.
Die Basis dafür bilden Strategien einer speziellen Kognitiven Verhaltenstherapie, die in den Tinnitus-Leitlinien Deutschlands, Europas und der USA als wirksamste Behandlung empfohlen wird.
Ergänzend nutze ich sehr effektive Strategien der Akzeptanz- und Commitment-Therapie, die international (nicht nur) in der Tinnitus-Therapie immer größere Anwendung findet. Aus der Tinnitus-Retraining-Therapie integriere ich die besonders hilfreiche Aufklärung über das Tinnitus-Problem und eine optimierte Klangtherapie.
Welche Schwerpunkte wir setzen, hängt ganz von Ihrem Fall ab. Meist genügen bereits einige wenige Strategien, die wie ein Uhrwerk zusammenwirken.
Zugute kommt mir bei alledem, dass ich seit meiner Jugend mehrfach selbst von einem Tinnitus-Leiden betroffen war. Zuletzt in erschütternder Weise ab dem Jahr 2010, als ich zunächst alles falsch machte, was man falsch machen kann.
Diese Erfahrung und meine – ganz und gar nicht zufällige – nachhaltige Genesung weckten in mir den Wunsch, das Phänomen Tinnitus tief zu ergründen und anderen Betroffenen zu helfen. Genau das tue ich seitdem mit großem Engagement.
Heilpraktiker für Psychotherapie
Kognitive Verhaltenstherapie
und psychologische Beratung
Bei der Tinnitus-Beratung erhalten Sie verständliche Informationen, Orientierung, alltagspraktische hilfreiche Ratschläge, Antworten auf konkrete Fragen und ggf. Entscheidungshilfen, etwa für das weitere Vorgehen. Eine reine Beratung wird nicht von der Krankenversicherung erstattet.
Bei der psychotherapeutischen Behandlung arbeiten wir strukturiert daran, das auf den Tinnitus bezogene (oder anderweitige) Leiden abzubauen. Dies erfolgt mit bewährten therapeutischen Verfahren, Strategien und Übungen (und kann Beratung einschließen). Ausgangspunkt ist eine Anamnese (strukturierte Befragung) und das Stellen einer (Verdachts-) Diagnose (z.B. „Anpassungsstörung“).
Diese psychotherapeutische Leistung kann als heilkundliche Behandlung – je nach Tarif – von der Privaten Krankenversicherung oder einer ambulanten Zusatzversicherung ganz oder teilweise erstattet werden (Details siehe unten).
In der ersten Sitzung klären wir gemeinsam Ihr Anliegen und entscheiden je nach Ziel und Vorgehen, ob eine Beratung oder Behandlung angezeigt ist. Die Einordnung obliegt letztlich mir und richtet sich nach dem tatsächlichen Zweck und Inhalt der Sitzung.
Dabei prüfe ich in jedem Einzelfall sorgsam Eignung und Grenzen für eine psychotherapeutische Fernbehandlung – unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Sorgfaltspflicht, Abklärungspflicht, Datenschutz usw.
Im Fall einer schweren psychischen Erkrankung oder schweren akuten Krise rege ich eine wohnortnahe Präsenzbehandlung an und kann dann allenfalls – in Abhängigkeit von der konkreten Situation – ergänzend helfen. (Mehr dazu unten unter „Brauche in eine Behandlung bei mir vor Ort?“)
Ja. Wahrscheinlich waren Sie schon längst bei einem oder mehreren HNO-Ärzten. Falls nicht, holen Sie bitte eine HNO-ärztliche Diagnose ein, bevor Sie sich an mich wenden – spätestens aber vor unserem Termin.
Das ist wichtig, um etwaige organische Ursachen des Tinnitus abzuklären und gegebenenfalls zu behandeln. Auch der Befund zum Hörvermögen anhand des Audiogramms kann für uns von Interesse sein.
Für eine ausführliche Fallberatung oder psychotherapeutische Unterstützung hat sich eine Erstgesprächsdauer von 90 Minuten bewährt. Dann kann ich die Ursachen und Ausprägungen Ihrer Tinnitus-Beeinträchtigung noch genauer erkunden, die Strategien und Maßnahmen noch passgenauer auswählen und Ihnen vermitteln.
Wenn Sie es wünschen, können wir uns aber auch gern auf eine einstündige Sitzung beschränken.
Auch diese kürzere Sitzungsdauer liegt noch über der sonst allgemein üblichen Dauer von 45 bis 50 Minuten.
Grundsätzlich ja. Das hängt ganz von meinen beruflichen Terminen und familiären Verpflichtungen ab.
Falls in nächster Zeit keiner der angebotenen Termine für Sie machbar ist, schreiben Sie mir bitte über das Kontaktformular unten und nennen Sie mir drei bis fünf passende Zeitfenster in den kommenden Wochen. Dann schaue ich, ob ich es irgendwie einrichten kann.
Sie können einen Termin bis 24 Stunden vorher kostenfrei absagen oder verschieben. Im Fall einer Absage ohne neuen Termin erhalten Sie eine Rückerstattung.
Bei einer kurzfristigeren Absage (< 24 Stunden) wird das gezahlte Honorar als Ausfallhonorar berechnet, wenn der Slot kurzfristig nicht mehr zu vergeben ist. Sollte der Slot noch vergeben werden, erhalten Sie eine Rückerstattung.
Kein Problem, ein Videogespräch mit Zoom (bekannteste und weltweit führende Platform für Videokonferenzen) zu führen, ist ganz einfach und erfordert keine Vorkenntnisse.
Sie benötigen lediglich ein Gerät mit eingebautem Mikrofon und Kamera. Geeignet ist praktisch jeder Laptop, jedes Tablet / iPad und jedes Smartphone (oder ein Desktop-PC mit Webcam und Mikrofon / Headset).
Direkt nach der Termin-Buchung erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrem persönlichen Link für das Videogespräch und einigen Hinweisen, darunter auch eine Video-Anleitung für Einsteiger. So gehen Sie vor:
1. Installieren Sie die App „Zoom Workplace“ (Download: https://zoom.us/download; dort auch App-Store-Links für Android / iOS)
2. Klicken Sie auf den Link aus der E-Mail, bestätigen Sie ggf. noch „Über App beitreten“.
Das ist alles.
Zur Teilnahme am Videogespräch brauchen Sie kein Zoom-Konto, Sie können ohne Anmeldung beitreten. Wenn Sie sich ein Konto einrichten möchten, genügt selbstverständlich das dauerhaft kostenlose Basiskonto.
Ja. Lebenspartner, Eltern oder andere Nahestehende von Menschen, die stark unter einem Tinnitus leiden, leiden mit und fühlen sich meist ebenso hilflos wie die Betroffenen selbst.
Partner oder andere Nahestehende können Tinnitus-Betroffenen während der Leidensphase eine große Stütze sein. Häufig agieren sie aber auch ungewollt kontraproduktiv.
Daher stehe ich gern auch Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite. Grundsätzlich ist es auf Wunsch aller Beteiligten auch möglich, dass Angehörige an einer Sitzung des/der Tinnitus-Betroffenen teilnehmen.
Das ist leider nicht möglich. Die GKV erstattet psychotherapeutische Heilpraktiker-Leistungen grundsätzlich nicht. Die Sitzungen werden daher als Selbstzahlerleistung direkt von Ihnen übernommen.
Private Krankenversicherung (PKV)
Viele PKV-Tarife sehen eine Erstattung von Heilpraktiker-Leistungen vor. Ob und unter welchen Bedingungen das bei Ihnen der Fall ist, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab. Klären Sie bitte vorab die Modalitäten:
(1) Deckt Ihr Tarif psychotherapeutische Leistungen (Kognitive Verhaltenstherapie) von Heilpraktikern für Psychotherapie (HPP) ab? Werden – wie allgemein üblich – Videosprechstunden erstattet?
(2) Zu welchem GebüH-Satz (z.B. einfacher Satz, Höchstsatz, 2,3-facher Satz) wird erstattet? Sieht Ihr Tarif ein Jahresbudget, eine prozentuale Erstattung oder einen Selbstbehalt vor?
Holen Sie im Zweifel vorab eine Erstattungszusage Ihrer Versicherung ein. Eine reine Beratung (s.o.) ist generell nicht erstattungsfähig.
Wenn Sie Rechnungen bei Ihrer PKV oder privaten Zusatzversicherung einreichen möchten, teilen Sie mir das bitte zu Beginn der ersten Sitzung mit. Sie erhalten dann eine Rechnung, die Positionen des „Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker“ (GebüH), Diagnosecodes und – sofern tatsächlich vorliegend – eine Begründung der „medizinischen Notwendigkeit“ enthält.
Andernfalls stelle ich meine Rechnungen – wie allgemein üblich – ohne GebüH-Positionen und Diagnosecodes aus. Eine nachträgliche Umstellung bereits ausgestellter Rechnungen ist nicht möglich.
Ambulante Zusatzversicherung
Auch gesetzlich Versicherte können sich über eine private ambulante Zusatzversicherung („Heilpraktiker-Versicherung“) Leistungen von Heilpraktikern – teilweise – erstatten lassen. Manche Tarife (z.B. Barmenia Mehr Gesundheit oder Continentale Easy Ambulant; ohne Gewähr) schließen Heilpraktiker für Psychotherapie ein.
Bitte prüfen Sie dies ggf. vorab. Das Verfahren entspricht dem für die PKV, bitte beachten Sie daher die obigen Hinweise.
GebüH / Hebesatz
Das sogenannte „Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker“ wurde 1985 von mehreren Verbänden als privates Verzeichnis „üblicher Vergütungen“ herausgegeben – ohne jede Verbindlichkeit. Kurioserweise wurden die Vergütungen seither nicht mehr angepasst (2002 lediglich in Euro umgerechnet).
Beispielsweise wird die Leistung „Psychotherapie von 50-90 Minuten Dauer“ im GebüH heute immer noch mit der 1985 üblichen Vergütung „€ 26 bis 46“ angegeben – ein Bruchteil der heute üblichen Honorare.
Meine GebüH-konforme Abrechnung richtet sich nach Inhalt und Dauer der Sitzung. In der Regel veranschlage ich den Höchstsatz der GebüH-Ansatzwerte, multipliziert mit einem (je nach Sitzungsdauer) variablen Faktor („Hebesatz“) von 1,6 bis 2,3 – sodass sich die o.g. Sitzungshonorare ergeben.
Die Buchung der ersten Sitzung erfolgt per Vorkasse. Im Anschluss an die Sitzung erhalten Sie per E-Mail eine Rechnung für Ihre Unterlagen. (Etwaige Folgesitzungen können Sie dann auf Rechnung bezahlen.)
Folgende Zahlungsmöglichkeiten haben Sie:
1. Stripe
Stripe ist ein weltweit führender Dienstleister für Zahlungsabwicklung mit hochentwickelter Sicherheitsinfrastruktur. So können Sie bequem zahlen mit:
– Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express)
– Apple Pay
– Google Pay
– Amazon Pay
– Revolut
2. PayPal
PayPal ist der weltweit führende Online-Bezahldienst für Käufe im Internet. Die Beträge werden direkt von Ihrem hinterlegten Bankkonto oder Ihrer Kreditkarte abgebucht.
Ja, absolut. Wir nutzen mit Stripe und PayPal die weltweit führenden und sichersten Zahlungsanbieter.
Verschlüsselung nach Bankenstandard:
Stripe und PayPal nutzen die höchsten Sicherheitsstufen (PCI-DSS Level 1). Ihre sensiblen Zahlungsdaten werden nach strengsten Bankenstandards verschlüsselt übertragen und zu keinem Zeitpunkt an uns oder Dritte weitergegeben.Wir erhalten lediglich die Zahlung.
PayPal-Käuferschutz:
Wenn Sie mit PayPal bezahlen, sind Sie zudem über den integrierten Käuferschutz abgesichert.
Ja. Wenn Sie keine Zahlung über einen der etablierten Anbieter leisten möchten, ermögliche ich Ihnen gern eine Zahlung per Banküberweisung. Bitte schreiben Sie mir dazu über das Kontaktformular unten auf dieser Seite.
Geben Sie dabei bitte auch Ihren Wunschtermin und die gewünschte Dauer des Termins an. (Die nächsten freien Termine können Sie oben im Buchungsformular ersehen.)
Sie erhalten dann von mir eine Mail mit der Terminbestätigung, den Zahlungsdaten für eine SEPA-Überweisung, dem Link für das Videogespräch und einigen Hinweisen. Die Zahlung muss rechtzeitig vor dem Termin eingehen.
Bitte beachten Sie, dass bei Vorabzahlung per Banküberweisung keine Stornierung möglich ist, wohl aber eine Verlegung des Termins.
Ja, die genannten einheitlichen Honorare enthalten bereits die Umsatzsteuer – 19% bzw. 0%.
Eine reine Beratung ist umsatzsteuerpflichtig und wird mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19% besteuert. Psychotherapeutische Leistungen sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG als heilkundliche Behandlung umsatzsteuerbefreit.
Abhängig vom Charakter der Sitzung weise ich die entsprechende Leistung samt Umsatzsteuer anschließend in der Rechnung aus.
Zu meiner Arbeit gehört bei Bedarf auch eine verantwortungsvolle Empfehlung darüber, welche ergänzende Abklärungen in Ihrem Fall sinnvoll sein könnten, um bestimmte Ursachen des Tinnitus auszuschließen oder zu behandeln – zum Beispiel eine Untersuchung des Bewegungsapparates.
Das hängt aber ganz von Ihrem persönlichen Fall und Ihrer Symptomatik ab. Mein Anliegen ist, dass Sie nicht Zeit, Energie und Geld in erwiesenermaßen Unwirksames oder in Ihrem Fall mutmaßlich Sinnloses investieren – sondern gezielt Maßnahmen ergreifen, die für Sie tatsächlich hilfreich sein können.
Sehr gerne ordne ich für Sie ein, was es mit bestimmten Behandlungen, Geräten oder Arzneien auf sich hat.
Der Tinnitus-Markt ist leider voll von Angeboten, die teils sehr kostspielig sind, aber wenig bis nichts bewirken – oder sogar kontraproduktiv sind. Die geschickte Anbieter-PR steht häufig im krassen Gegensatz zu den tatsächlichen Wirksamkeitsnachweisen bzw. Erfolgsaussichten. Und so manche scheinbar positive „Studie“ entpuppt sich bei näherer Analyse als ernüchternd. Anderes kann individuell absolut hilfreich sein.
In unserer Sitzung können Sie mich offen zu allem fragen, was Sie in dieser Hinsicht beschäftigt: Tinnitus-Reha, Privatklinik, Lenire, bestimmte Medikamente, Infusionen, hyperbare Sauerstoffbehandlung, Akupunktur, Nahrungsergänzungsmittel, Ohrenlaser oder andere Verfahren.
Auf Basis der aktuellen wissenschaftlichen Evidenz, internationaler Leitlinien und meiner Erfahrung gebe ich Ihnen eine ehrliche Einschätzung – die manchmal dann auch lautet: „Davon würde ich abraten.“
Ein größeres Tinnitus-Leiden weist typischerweise Schnittmengen mit den Symptomen einer depressiven Episode oder depressiven Reaktion auf. Dazu zählen – in vielen möglichen Ausprägungen oder Kombinationen – etwa Niedergeschlagenheit (oder ein „Gefühl der Gefühllosigkeit“), Verlust von Freude und Interesse, Verlust von Antrieb und Motivation, Rückzug, Grübeleien, Angst, innere Unruhe oder Schlafstörungen. Das ist ganz normal, und ich bin erfahren darin, damit zu arbeiten.
Im Fall einer akuten schweren Depression oder schweren Angststörung wäre es jedoch erforderlich, sich vorab und/oder begleitend ortsnah ambulant oder stationär (z.B. Hausarzt, Arzt für Psychiatrie / Psychotherapie, psychologischer Psychotherapeut, Tagesklinik) behandeln und „stabilisieren“ zu lassen, ggf. auch mithilfe entsprechender antidepressiver oder angstlösender Medikamente.
Andernfalls ist die Fähigkeit des Gehirns, neue Informationen aufzunehmen, hilfreiche Veränderungen umzusetzen und das Tinnitus-Leiden zu „verlernen“, möglicherweise allzu stark eingeschränkt oder sogar vorübergehend blockiert.
Wir können dies bei Bedarf im Erstgespräch abklären und das weitere Vorgehen gemeinsam besprechen.
Bei akuter Suizidalität kann ich grundsätzlich keine Fernbehandlung leisten. Auch in einer solchen (glauben Sie mir: vorübergehenden) Krise könnte ich aber unter Umständen – in Abhängigkeit von der konkreten Situation – ergänzend helfen, sofern eine Behandlung bei Ihnen vor Ort (z.B. durch Arzt für Psychiatrie oder psychologischen Psychotherapeuten) sichergestellt ist.
Wenn Sie sowohl mich als auch Ihren Behandler vor Ort schriftlich von der gesetzlichen Schweigepflicht entbinden, wäre auch ein Austausch bzw. eine Koordination möglich, was sehr wertvoll sein kann.
Wie die kognitive Verhaltenstherapie generell stellt meine daran orientierte Hilfe für Tinnitus-Betroffene in weiten Teilen eine Hilfe zur Selbsthilfe dar. Ich kann wirksame Veränderungen anstoßen, aber nur Sie können diese umsetzen. Belastende Muster können wir nur gemeinsam erkennen und abbauen.
Ein Erfolg setzt daher Ihre Bereitschaft voraus, aktiv an Ihrer Genesung mitzuwirken.
Wer ein rein passives „Behandeltwerden“ oder eine Art „Zauberspruch“ erwartet, der ohne eigenes Zutun die Tinnitus-Beeinträchtigung oder gar den Tinnitus auflöst, sollte von einer Terminbuchung Abstand nehmen.
Egal was den Tinnitus ursprünglich verursacht hat: Das darauf bezogene Leiden ist immer ein psychosomatisches Phänomen – das sich in aller Regel mit psychotherapeutischen Mitteln weitreichend lösen oder zumindest erheblich mindern lässt. Das ist für Sie ein großes „Glück im Unglück“, setzt aber eine grundsätzliche Offenheit voraus, sich auf diese Art der Genesung einzulassen.
Selbstverständlich. Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen der psychologischen Beratung oder psychotherapeutischen Behandlung für Dokumentation und Buchhaltung gespeichert und streng nach den gesetzlichen Vorgaben (BGB/DSGVO) geschützt.
Die Speicherung erfolgt lokal, verschlüsselt und nur so lange, wie es die Aufbewahrungspflicht erfordert. Videogespräche werden ohne Aufzeichnung geführt.
Als Heilberufler unterliege ich außerdem gemäß § 203 StGB der gesetzlichen Schweigepflicht. Alle Informationen aus der Beratung/Behandlung behandle ich streng vertraulich.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Ihrer schriftlichen Einwilligung (z.B. falls Sie einen Austausch mit einem Behandler bei Ihnen vor Ort wünschen) oder wenn gesetzliche Vorgaben dies unbedingt erfordern.
Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Mit der Vereinbarung eines Termins und der Teilnahme am Videogespräch erklären Sie sich mit diesen Bestimmungen einverstanden. Bei Fragen zum Datenschutz sprechen Sie mich jederzeit gern an.
Haben Sie vorab noch eine Frage oder ein bestimmtes Anliegen? Dann rufen Sie mich gern an:
Bitte hinterlassen Sie mir ggf. eine Nachricht, ich rufe Sie dann zeitnah zurück.
Oder schreiben Sie mir einfach hier; ich beantworte jede Nachricht:
TinnitusHelfer.de – Jan Staiger
Industriestr. 18
04229 Leipzig
Wir nutzen Cookies, um Ihnen ein angenehmes und sicheres Nutzungserlebnis zu ermöglichen – und um unsere Website für Sie laufend zu verbessern. Mit Ihrer Zustimmung helfen Sie uns, Inhalte und Angebote bestmöglich auf Ihre Bedürfnisse auszurichten.
